erstellt am: 27.01.2016 | Kategorie(n): Allgemein
Gemäß §2 unserer Satzung vertritt der TSV 1863 Lobstädt e.V. den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und kultureller Toleranz.
Das bedeutet, dass wir die Verbreitung menschenverachtender Ideologien durch Vereinsmitglieder und im Kontext unseres Vereins nicht dulden und als Verstoß gegen die Interessen des Vereins bewerten. Nach §4 unserer Satzung zieht ein solches Verhalten den Ausschluss aus dem Verein nach sich.