erstellt am: 07.05.2020 | Kategorie(n): Allgemein
Seit dem 04. Mai dürfen wieder die Außenanlagen am Sportobjekt in der Glück-Auf-Str. Lobstädt unter Einhaltung von Auflagen genutzt werden. Das Sportlerheim bleibt aber weiterhin gesperrt, es darf lediglich die Toilette genutzt werden. Umkleide- und Duschräume sowie der Gemeinschaftsraum bleiben geschlossen. Für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes am Sportplatz gibt es ein Schutz- und Handlungskonzept an das sich alle Sportler und Übungsleiter strikt halten müssen.
Der Vorstand
KT
Nachfolgend kann das Konzept eingesehen werden.
Schutz- und Handlungskonzept Nutzung Außenanlagen
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